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EU AI Act: Was zum 2. August 2026 wirklich gilt

eu-ai-act transparency compliance

Seit Wochen kursiert die Meldung, die grosse Frist des EU AI Act sei verschoben. Das stimmt, aber nur zur Hälfte. Wer daraus schliesst, dass zum 2. August 2026 nichts passiert, liegt falsch. Ein Teil der Pflichten fällt genau an diesem Tag an, und es ist ausgerechnet der Teil, der jedes Unternehmen mit einem kundennahen KI-System trifft.

Der Grund für die Verwirrung ist der sogenannte Digital Omnibus, ein Änderungspaket zum AI Act. Das Europäische Parlament hat am 16. Juni 2026 dafür gestimmt, der Rat hat am 29. Juni 2026 zugestimmt, in Kraft getreten ist es im Juli. Gemäss unserem Verständnis der veröffentlichten Kanzlei-Analysen sortiert es die Fristen neu, statt sie pauschal zu streichen.

Was verschoben wurde

Verschoben wurden die Pflichten für Hochrisiko-Systeme. Das sind die Anwendungen aus Anhang III des AI Act: Bewerber-Screening und andere HR-Systeme, Bonitätsbewertung, biometrische Identifikation, KI in kritischer Infrastruktur, bestimmte Systeme in Bildung und Justiz. Für diese eigenständigen Hochrisiko-Systeme rückt die Frist von August 2026 auf den 2. Dezember 2027. Das sind gut 16 Monate mehr.

Noch später wird es für Hochrisiko-KI, die in regulierte Produkte eingebettet ist, also Anhang I. Hier gilt jetzt der 2. August 2028.

Der Hintergrund ist wenig glamourös. Die harmonisierten Normen und die Konformitätswerkzeuge, ohne die ein Betrieb die Hochrisiko-Anforderungen praktisch gar nicht nachweisen kann, waren schlicht nicht fertig. Auch die Benennung der nationalen Aufsichtsbehörden hinkte hinterher. Die Verschiebung ist also weniger ein politischer Sinneswandel als das Eingeständnis, dass die Infrastruktur zur Umsetzung fehlte.

Was am 2. August bleibt

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 bleiben, wo sie waren. Sie greifen zum 2. August 2026. Diese Regeln sind unabhängig davon, ob Ihr System als Hochrisiko eingestuft ist, und sie treffen deutlich mehr Betriebe als die Anhang-III-Liste. Konkret geht es um drei Fälle:

  • Ein KI-System, das direkt mit Menschen interagiert, etwa ein Chatbot im Kundenservice, muss der Person klarmachen, dass sie mit einer Maschine spricht, sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist.
  • KI-generierte oder manipulierte Inhalte, also synthetische Bilder, Audio, Video oder Text mit Aussenwirkung, mĂĽssen als kĂĽnstlich erzeugt gekennzeichnet werden. Deepfakes fallen ausdrĂĽcklich darunter.
  • Systeme zur Emotionserkennung oder zur biometrischen Kategorisierung mĂĽssen die betroffenen Personen darĂĽber informieren.

Ein Detail, das leicht untergeht: Die Pflicht der Anbieter, synthetische Ausgaben maschinenlesbar zu markieren (Artikel 50 Absatz 2), gilt gemäss den vorliegenden Analysen nicht sofort für Systeme, die am 2. August 2026 bereits auf dem Markt sind. Für diese Bestandssysteme läuft eine Nachfrist bis zum 2. Dezember 2026. Wer heute ein neues System an den Start bringt, kann sich darauf allerdings nicht berufen.

Warum die Verschiebung kein Freibrief ist

Die 16 Monate mehr sind ein Geschenk an die Vorbereitung, nicht an das Nichtstun. Ein Bewerber-Screening oder ein internes Bonitäts-Tool bleibt hochriskant, auch wenn die formale Frist später greift. Die Dokumentation, das Logging, die menschliche Aufsicht und die Risikobewertung, die der AI Act für solche Systeme verlangt, baut man nicht in vier Wochen auf. Betriebe, die die zusätzliche Zeit als Aufschub verbuchen, stehen im Dezember 2027 vor demselben Berg, nur mit weniger Luft.

Dazu kommt: Die Datenschutz-Grundverordnung gilt die ganze Zeit über weiter. Wer personenbezogene Daten durch ein KI-System schickt, hat unabhängig vom AI Act Pflichten. Die Verschiebung im Omnibus berührt die DSGVO nicht.

Was das fĂĽr lokale KI bedeutet

Hier liegt der praktische Hebel. Ein KI-System, das On-Premise läuft, entbindet Sie nicht von der Transparenzpflicht. Der Chatbot muss sich auch dann als KI zu erkennen geben, wenn er auf Ihrem eigenen Server steht. Aber die Pflichten, die 2027 und 2028 scharf werden, betreffen genau die Bereiche, in denen ein lokaler Aufbau seine Stärke ausspielt: nachvollziehbares Logging, Kontrolle über die Trainings- und Eingabedaten, lückenlose Dokumentation der Datenflüsse, keine unklare Weitergabe an Dritte.

Bei einer Cloud-API liegen Protokolle, Modellversionen und Datenverarbeitung beim Anbieter. Wer die spätere Hochrisiko-Konformität nachweisen muss, sammelt Belege dann aus zweiter Hand. Ein Stack, den Sie selbst betreiben, macht diese Nachweise zu einer Frage Ihrer eigenen Konfiguration. Genau das ist der Kern von Datensouveränität, und es ist der Grund, warum wir Compliance-Fragen und lokale KI nicht getrennt betrachten.

Ein Beispiel aus der Praxis

Nehmen wir einen Handwerksbetrieb mit einem Support-Chatbot auf der Website und einem KI-Werkzeug, das Bilder für Social-Media-Posts erzeugt. Nach Anhang III ist beides kein Hochrisiko-System, die Dezember-2027-Frist berührt den Betrieb also nicht. Artikel 50 dagegen schon: Der Chatbot braucht einen Hinweis, dass am anderen Ende eine KI antwortet, und die generierten Bilder brauchen eine Kennzeichnung als künstlich erzeugt. Zwei kleine Änderungen, fällig am 2. August. Dieselbe Firma, die ein Jahr später ein KI-gestütztes Bewerber-Screening einführen will, landet dann in der Hochrisiko-Kategorie und sollte die gewonnene Zeit für Dokumentation und Aufsicht nutzen, nicht sie verstreichen lassen.

Konkrete Schritte bis August

FĂĽr die meisten KMU reduziert sich der 2. August auf eine ĂĽberschaubare Liste. PrĂĽfen Sie, ob eines Ihrer Systeme mit Kunden oder Mitarbeitern chattet, Inhalte generiert, die nach aussen gehen, oder mit Emotions- oder Biometrie-Erkennung arbeitet. Trifft einer dieser Punkte zu, sorgen Sie fĂĽr eine klare Kennzeichnung. Ein sichtbarer Hinweis am Chatfenster und eine Markierung an KI-generierten Inhalten decken den Grossteil ab.

Für alles, was nach Anhang III klingt, gilt: Fangen Sie mit der Bestandsaufnahme an, nicht mit der Frist im Kopf. Dezember 2027 ist näher, als die Zahl vermuten lässt.

Diese Einordnung ist unser Verständnis der aktuellen Rechtslage und ersetzt keine Prüfung Ihres konkreten Falls. Wenn Sie wissen wollen, welche Ihrer Systeme betroffen sind und wie ein prüffester, lokaler Aufbau dazu aussieht, sprechen Sie mit uns über ein Pilotprojekt.