Komplettleitfaden → Den vollständigen Überblick über alle EU-AI-Act-Pflichten für KMU (Art. 4, 5, 26, 27, 50, Bußgelder, Anwendungsfahrplan) finden Sie in unserem Pflichten des AI Act für KMU.
Seit wann gelten die GPAI-Pflichten des AI Act, und bis wann müssen bestehende Modelle nachziehen? Die Pflichten für Allzweck-KI-Modelle gelten seit dem 2. August 2025, Modelle, die schon vorher auf dem Markt waren, müssen nach Artikel 111 Absatz 3 bis zum 2. August 2027 nachrüsten, und durchsetzbar sind die Regeln mit den Kommissionsbefugnissen seit dem 2. August 2026. Für eine deutsche GmbH, die ein solches Modell einsetzt, zählt eine andere Frage: welche Pflichten als Betreiber schon heute gelten.
Stand: 2026-10-06
Die Verordnung (EU) 2024/1689, der AI Act, ist für die großen Sprachmodelle in Kraft, die in jeder deutschen GmbH inzwischen täglich benutzt werden: ChatGPT, Claude, Gemini, Mistral Large. Wer diese Systeme im Geschäftsbetrieb einsetzt, ist kein passiver Nutzer mehr, sondern ein "Betreiber" im Sinne des AI Acts, mit klaren Pflichten.
Der Mittelstand hat das lange weitgehend ignoriert. Nach unserer Erfahrung bei Freshlab haben bis vor Kurzem weniger als 15 Prozent der KMU, die wir beraten, die Betreiberpflichten überhaupt aufgeschrieben. Der Rest hofft darauf, dass der BfDI und die Landesdatenschutzbehörden erst einmal große Konzerne prüfen. Diese Hoffnung ist gefährlich: Der AI Act verzahnt sich mit der DSGVO, und die Bußgeldrahmen, bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, werden über Art. 99 direkt an die nationalen Marktüberwachungsbehörden durchgereicht.
Was der AI Act fordert
Die Kernvorschriften für GPAI stehen in Artikel 53 der Verordnung. Anbieter (Provider) von Allzweck-KI-Modellen müssen:
- Technische Dokumentation des Modells pflegen (Art. 53 Abs. 1 lit. a), inklusive Trainingsdaten, Evaluationsmethoden, Energieverbrauch.
- Nachgelagerten Anbietern Informationen bereitstellen (Art. 53 Abs. 1 lit. b), damit diese ihre eigenen Pflichten erfüllen können.
- Eine Policy zur Einhaltung des EU-Urheberrechts implementieren (Art. 53 Abs. 1 lit. c), inklusive Beachtung von Text-and-Data-Mining-Opt-outs nach Art. 4 Abs. 3 DSM-Richtlinie.
- Eine hinreichend detaillierte Zusammenfassung der Trainingsdaten veröffentlichen (Art. 53 Abs. 1 lit. d).
Für Modelle mit "systemischem Risiko" (Art. 55), de facto die Frontier-Modelle über 10^25 FLOPs Trainingsrechenleistung, kommen Red-Teaming-Pflichten, Incident-Reporting und Cybersecurity-Auflagen hinzu. Der durch Art. 56 vorgesehene Verhaltenskodex, dessen Endfassung die Kommission am 10. Juli 2025 veröffentlicht hat, konkretisiert diese Pflichten in den drei Kapiteln Transparenz, Urheberrecht sowie Sicherheit und Gefahrenabwehr. Er ist freiwillig, dient aber als Nachweisweg.
Für den KMU-Alltag relevanter ist jedoch Artikel 50: Jeder, der KI-generierte Inhalte (Text, Bild, Audio) veröffentlicht, muss diese als solche kennzeichnen, wenn sie realen Personen, Orten oder Ereignissen ähneln (Deepfake-Klausel). Auch synthetische Textausgaben müssen maschinenlesbar als KI-generiert markiert werden. Diese Transparenzpflicht gilt seit dem 2. August 2026.
Provider vs. Betreiber
Der AI Act unterscheidet sauber zwischen zwei Rollen, und diese Unterscheidung entscheidet über Ihren Pflichtenkatalog:
- Provider (Anbieter, Art. 3 Nr. 3) ist, wer das KI-System entwickelt oder unter eigenem Namen in Verkehr bringt. Bei GPT-4 ist das OpenAI. Bei Llama 3.3 ist das Meta. Für eine deutsche GmbH ist das in aller Regel nicht zutreffend.
- Betreiber (Deployer, Art. 3 Nr. 4) ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet. Das ist die Münchner Steuerkanzlei, die Mandantenkorrespondenz mit Claude verfasst. Das ist der Hamburger Onlinehändler, der Produktbeschreibungen mit GPT-4 generiert. Das sind Sie.
Die Betreiberpflichten sind deutlich leichter als die Anbieterpflichten, aber sie sind real. Die GPAI-Pflichten treffen die Modell-Anbieter (anwendbar seit dem 2. August 2025, für Altmodelle mit Frist bis 2. August 2027, durchsetzbar seit dem 2. August 2026). Für Betreiber bleiben vor allem Art. 4 und Art. 50 relevant; Hochrisiko-Pflichten nach Art. 26 greifen erst ab dem 2. Dezember 2027. Wann Ihre eigene Rolle vom Betreiber zum Anbieter kippt, haben wir in Betreiber oder Anbieter beschrieben.
Die Betreiberpflichten im Detail
Gemäß unserem Verständnis des AI Acts sollten Unternehmen, die Sprachmodelle einsetzen, vier Pflichten prüfen:
- Transparenz gegenüber Nutzern (Art. 50 Abs. 1 und Abs. 4). Kunden, die mit Ihrem KI-Chatbot sprechen, müssen es wissen. Bewerber, deren Unterlagen von einem KI-Tool vorsortiert werden, müssen es wissen. KI-generierte Texte auf der Website brauchen einen Hinweis.
- KI-Kompetenz (Art. 4). Seit dem 2. Februar 2025 verlangt der AI Act Maßnahmen, um die KI-Kompetenz der Personen zu fördern, die mit dem System arbeiten. Das ist die am leichtesten übersehene und zugleich am leichtesten erfüllbare Pflicht.
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Sobald personenbezogene Daten in das Modell fließen, Mitarbeiternamen, Kundenadressen, Gesundheitsdaten, verlangt Art. 35 DSGVO eine DSFA. Das ist keine AI-Act-Pflicht im engeren Sinne, aber der BfDI und die Landesbehörden lesen beide Regelwerke zusammen. Wann eine DSFA Pflicht wird, steht in Datenschutz-Folgenabschätzung für KI.
- Aufzeichnungspflicht (Art. 26 Abs. 6, ab Dezember 2027 für Hochrisiko-Systeme). Automatisch erzeugte Logs müssen mindestens sechs Monate aufbewahrt werden, soweit der Betreiber die Kontrolle über sie hat. Bei Cloud-APIs haben Sie diese Kontrolle oft nicht, der Anbieter speichert Logs nach eigenen Regeln, nicht nach Ihren. Das ist ein Problem.
Warum lokale LLMs die einfachste Compliance-Antwort sind
Hier wird es interessant. Das Schrems-II-Urteil des EuGH (C-311/18) hat klargestellt, dass die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen mit der DSGVO unvereinbar ist. Das EU-US Data Privacy Framework von 2023 hat die Situation formal entschärft, aber noyb und andere NGOs haben bereits Klagen eingereicht. Wer heute allein auf US-Cloud-Modelle baut, trifft eine politische Wette.
Dazu kommt der AI Act. Wenn Sie ein Cloud-Modell einsetzen, sind Sie vom Upstream-Provider abhängig: dessen technische Dokumentation, dessen Trainingsdaten-Zusammenfassung, dessen Incident-Reporting. Sie müssen diese Dokumente bei Ihrer eigenen Betreiberdokumentation referenzieren, und Sie bekommen nur, was der Anbieter herausgibt.
Ein lokal ausgeführtes Modell löst beide Probleme in einem Schritt. Offene Modelle wie Llama, Qwen oder Mistral laufen laut Community-Messungen auf einer gut bestückten Workstation schnell genug für den produktiven Einsatz, die Modellgewichte sind frei verfügbar, die Modellkarten sind dokumentiert, die Inferenz findet in Ihrer Serverkammer in Stuttgart oder Dortmund statt. Keine Schrems-II-Frage. Keine Logs bei einem US-Hyperscaler. Keine Abhängigkeit von fremden Policy-Updates.
Die Ersparnis bei den Betreiberpflichten ist beträchtlich: Ihre DSFA wird einfacher (keine Drittlandübermittlung), Ihre Logs liegen auf Ihrer Hardware, Ihre Transparenzpflichten lassen sich lückenlos erfüllen. Kurzum: Sie verlagern die Compliance-Last von der juristischen auf die technische Seite, und dort ist sie bei uns besser aufgehoben.
Details zur Implementierung finden Sie in unserem Leitfaden zur Datensouveränität.
Was Sie jetzt tun sollten
Ein knapper Fahrplan für eine typische GmbH mit 20 bis 200 Mitarbeitern:
- Inventur. Listen Sie auf, welche KI-Dienste in Ihrem Haus verwendet werden. Schatten-IT einbeziehen, Mitarbeiter nutzen KI-Tools auf Privat-Accounts, das wissen Sie. Ordnen Sie jeden Einsatz einer Risikoklasse zu.
- DSFA und Betreiberdokumentation. Für jeden Einsatz mit personenbezogenen Daten eine DSFA erstellen. Für jeden Einsatz eine kurze Betreiberbeschreibung: Zweck, Datenflüsse, verantwortliche Person, menschliche Aufsicht.
- Transparenz und Schulung. Kennzeichnungen auf der Website, im Chatbot, in generierten Texten. Informationsblatt für Mitarbeiter. KI-Kompetenz nachweisbar aufbauen, denn Art. 4 verlangt sie seit Februar 2025. Unsere Weiterbildungsangebote decken diesen Pflichtteil ab.
- Strategischer Schnitt. Entscheiden Sie, welche Anwendungsfälle lokal laufen sollen. Ein Pilot mit einem offenen Modell auf dedizierter Hardware, RAG-Anbindung an Ihre Wissensdatenbank, einige Wochen Evaluation. Die meisten Kanzleien, Steuerbüros und Industriekunden, mit denen wir arbeiten, kommen mit einer kompakten lokalen Lösung für rund 20 Benutzer aus.
Die GPAI-Pflichten sind also keine ferne Drohung mehr, sondern geltendes Recht, dessen Betreiberseite jeden Tag zählt. Wenn Sie das parallel zu Ihrem Tagesgeschäft nicht stemmen, dann ist das unser Job. Starten Sie mit einem Pilotprojekt, 14 Tage, pauschal, mit klarem Go/No-go am Ende.