Verordnung (EU) 2024/1689 · Stand Mai 2026

EU AI Act Pflichten für KMU in Deutschland (2026): Komplettleitfaden

Die KI-Verordnung (EU 2024/1689) betrifft jedes KMU, das KI-Systeme einsetzt, anbietet oder vertreibt, auch wenn es nur ChatGPT, Copilot oder Gemini nutzt. Dieser Leitfaden fasst die fünf relevanten Pflichten zusammen, den Anwendungsfahrplan bis 2028, das Bußgeldregime und die konkreten Umsetzungsschritte. Aktualisiert auf den Digital Omnibus vom 7. Mai 2026.

Gilt für alle KMU Branchenneutral Aktive Aufsicht ab 2. August 2026 Bußgelder bis 35 Mio. Euro oder 7 % Jahresumsatz DSGVO und BDSG gelten parallel
Verordnung (EU) 2024/1689 · KI-VO · In Kraft seit 1. August 2024

Was die KI-Verordnung ist und warum sie Ihr KMU betrifft

Die Verordnung (EU) 2024/1689 über Künstliche Intelligenz, bekannt als EU AI Act oder KI-VO, ist die erste horizontale Regulierung von KI weltweit. Sie ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne dass eine Umsetzung in nationales Recht nötig wäre. In Deutschland ist die designierte nationale Marktüberwachungsbehörde die Bundesnetzagentur (BNetzA), flankiert von sektoralen Behörden (BaFin, BSI, Landesdatenschutzbehörden). Die Verordnung klassifiziert KI-Systeme nach Risikostufen (verboten, hoch, begrenzt, minimal) und unterscheidet differenzierte Pflichten für Anbieter (entwickelt oder vertreibt) und Betreiber oder Deployer (setzt das System professionell ein). Die meisten KMU sind Betreiber. Der Digital Omnibus vom 7. Mai 2026 (formale Annahme ausstehend) hat einzelne Pflichten gelockert und die Hochrisiko-Fristen nach hinten verschoben: Anhang III ab dem 2. Dezember 2027, Anhang I ab dem 2. August 2028.

Die fünf Pflichten

Was der AI Act einem KMU vorschreibt, je Artikel

Jedes KMU sollte diese fünf Blöcke prüfen. Der konkrete Umfang hängt von der Rolle (Anbieter oder Betreiber) und der Art der eingesetzten KI-Systeme ab. Die meisten deutschen KMU sind Betreiber von Allzweck-Cloud-Assistenten oder von vertikalen Hochrisiko-Systemen (Personalwesen, Scoring, Gesundheit).

Art. 4 · KI-Kompetenz

KI-Kompetenz des Personals fördern

Jedes Unternehmen, das KI einsetzt oder bereitstellt, muss Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz seines Personals und aller in seinem Namen handelnden Personen zu fördern (Bemühens-Pflicht). Die Pflicht bleibt bestehen.

  • Dokumentierte Schulung mit eigenem oder externem Material
  • Abdeckung von Rechtsrahmen, Risiken, DSGVO-Anwendung auf KI
  • Pro Person auditierbarer Nachweis vor Marktüberwachung
  • Nach dem Omnibus Bemühens-Pflicht, keine Erfolgs-Pflicht
Anwendbar seit2. Februar 2025 · Aktive Aufsicht ab 2. August 2026
Art. 5 · Verbote

Verbotene KI-Praktiken nicht einsetzen

Art. 5 verbietet unmittelbar, auch KMU, eine abschließend aufgezählte Liste von Anwendungen wegen Unvereinbarkeit mit Grundrechten.

  • Social Scoring natürlicher Personen
  • Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildung
  • Biometrische Kategorisierung zur Ableitung von Rasse, Religion, sexueller Orientierung
  • Biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum
  • Unterschwellige Techniken oder Ausnutzung von Schwächen
Anwendbar seit2. Februar 2025 · Bußgeld bis 35 Mio. Euro oder 7 % weltweiter Umsatz
Art. 26 · Betreiber

Pflichten des Betreibers (Deployer)

Setzt Ihr KMU ein Hochrisiko-KI-System professionell ein (Personal, Scoring, Versicherung, Bildung, kritische Infrastruktur), nimmt es die Rolle des Betreibers an und muss Art. 26 erfüllen.

  • Gebrauchsanweisung des Anbieters befolgen
  • Menschliche Aufsicht an kompetente und entscheidungsbefugte Personen übertragen
  • Relevanz der Eingabedaten kontrollieren
  • Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren
  • Schwerwiegende Vorfälle an Anbieter und Marktüberwachung melden
  • Betriebsrat vor Inbetriebnahme informieren (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)
Anwendbar abAnhang III: 2. Dezember 2027 · Anhang I: 2. August 2028
Art. 27 · FRIA

Grundrechte-Folgenabschätzung

Bestimmte Betreiber (öffentliche Stellen, Erbringer öffentlicher Dienstleistungen, Banken, Versicherungen) müssen vor Inbetriebnahme eines Hochrisiko-Systems die Auswirkungen auf Grundrechte bewerten.

  • Beschreibung der Prozesse, in denen das System eingesetzt wird
  • Vorgesehener Nutzungszeitraum und Häufigkeit
  • Kategorien betroffener Personen
  • Spezifische Risiken für Grundrechte
  • Maßnahmen menschlicher Aufsicht und Risikominderung
  • Mitteilung des Ergebnisses an die Marktüberwachungsbehörde
Anwendbar ab2. Dezember 2027 (betroffene Sektoren)
Art. 50 · Transparenz

Nutzer über KI-Einsatz aufklären

Art. 50 verpflichtet zu Transparenz gegenüber natürlichen Personen, die mit KI-Systemen oder mit KI-generierten Inhalten interagieren.

  • Klarer Hinweis, wenn der Nutzer mit einem Chatbot spricht
  • Maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte (Bild, Audio, Video, Text)
  • Ausdrückliche Kennzeichnung von Deepfakes und Manipulationen
  • Information exponierter Personen bei zulässiger Emotionserkennung
Anwendbar ab2. August 2026 · Bußgeld bis 15 Mio. Euro oder 3 % weltweiter Umsatz
DSGVO · BDSG

Die DSGVO gilt parallel weiter

Der AI Act ersetzt die DSGVO nicht. Jedes KI-System, das personenbezogene Daten verarbeitet, muss zusätzlich die Verordnung (EU) 2016/679 und das BDSG einhalten.

  • Rechtsgrundlage für die Verarbeitung (Art. 6 DSGVO)
  • Information der Betroffenen (Art. 13 und 14)
  • Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA, Art. 35) bei Bedarf
  • Prüfung von Drittlandsübermittlungen bei Cloud-Assistenten
  • Datenminimierung gemäß Leitlinien der Datenschutzaufsichtsbehörden
AufsichtBfDI und Landesdatenschutzbehörden · Bußgelder bis 20 Mio. Euro oder 4 % weltweiter Umsatz

Anwendungsfahrplan

Wann welche Pflicht greift

Die Verordnung tritt gestaffelt in Kraft. Für ein deutsches KMU sind sechs Daten relevant.

1. Aug 2024
Inkrafttreten der Verordnung.Der AI Act ist EU-weit anwendbares Recht. Der Anwendungsfahrplan beginnt zu laufen.
2. Feb 2025
Verbote (Art. 5) und KI-Kompetenz (Art. 4) anwendbar.Jedes KMU, das Software mit Emotionsanalyse am Arbeitsplatz oder Social-Scoring einsetzt, muss diese abschalten. Die dokumentierte Schulung ist bereits Pflicht.
2. Aug 2025
GPAI-Pflichten anwendbar.Treffen Anbieter von Allzweckmodellen (OpenAI, Anthropic, Google, Mistral). KMU als Betreiber übernehmen diese Pflichten nicht, sollten sie aber kennen.
2. Aug 2026
Durchsetzungsbefugnisse und Transparenzpflichten.Die nationalen Behörden erhalten ihre Durchsetzungsbefugnisse, die aktive BNetzA-Aufsicht startet. Es greifen Art. 50 (Transparenz) und das Bußgeldregime. Dies ist nicht der Start der Hochrisiko-Pflichten: diese wurden durch den Digital Omnibus nach hinten verschoben.
2. Dez 2027
Hochrisiko-Systeme aus Anhang III anwendbar.Eigenständige Hochrisiko-Systeme (Personalwesen, Scoring, Bildung, kritische Infrastruktur, Justiz) fallen unter Art. 26 (Betreiber) und Art. 27 (FRIA). Datum durch den Digital Omnibus verschoben (formale Annahme ausstehend).
2. Aug 2028
Hochrisiko-Systeme aus Anhang I anwendbar.KI-Systeme, die in produktregulierte Bereiche eingebettet sind (Spielzeug, Medizinprodukte, Fahrzeuge, Aufzüge), fallen vollständig unter den Anwendungsbereich. Datum durch den Digital Omnibus verschoben.

Bußgeldregime

Was ein Verstoß kosten kann (Art. 99)

Art. 99 sieht drei Bußgeldstufen je nach Schwere des Verstoßes vor. Für KMU und Start-ups verlangt Art. 99.6 eine Gewichtung nach Größe und Umsatz. Zuständige Behörde in Deutschland ist die designierte Bundesnetzagentur, flankiert von Sektoralbehörden. Für die KI-Kompetenz nach Art. 4 legt die Verordnung keine spezifische Geldbuße fest, die Sanktionen überlässt sie hier den Mitgliedstaaten.

35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes des Vorjahres, der jeweils höhere Betrag Verbotene Praktiken (Art. 5)
15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, der jeweils höhere Betrag Übrige Pflichten für Anbieter und Betreiber (Art. 16, 26, 50)
7,5 Mio. € oder 1 % des weltweiten Jahresumsatzes, der jeweils höhere Betrag Falsche Auskünfte gegenüber Behörde
KMU Art. 99.6 verpflichtet die Behörde, das Bußgeld bei KMU und Start-ups nach Größe und Umsatz zu gewichten Verhältnismäßigkeit

Umsetzung

Den AI Act Schritt für Schritt umsetzen

Ein KMU, das bei null startet, kann den Großteil der Verordnung in sechs bis zwölf Wochen parallel zum Tagesgeschäft abarbeiten.

Schritt 1

Inventar der KI-Systeme

Listen Sie alle eingesetzten KI-Systeme auf, auch die impliziten: ChatGPT im Browser, Copilot in Office 365, automatische Übersetzer, HR-Assistenten, Lieferanten-Scoring, Web-Chatbots.

Schritt 2

Risikoklassifikation

Für jedes System klären: verboten (Art. 5), hochriskant (Anhang III), begrenzt riskant (Chatbot, Generierung) oder minimal. Daraus ergeben sich die anwendbaren Pflichten.

Schritt 3

Dokumentierte Mitarbeiterschulung

Rollen Sie die Art.-4-Schulung mit pro Person auditierbarem Nachweis aus. Sie ist die früheste Pflicht (seit Februar 2025) und die Grundlage für die übrige Compliance.

Schritt 4

Interne KI-Richtlinie

Beschließen Sie ein kurzes Dokument (zwei bis vier Seiten) zu zugelassenen Tools, erlaubten Eingabedaten, Verantwortlichen und Schatten-KI-Vermeidung. Kommunizieren Sie es formell.

Schritt 5

Transparenz gegenüber Kunden

Wenn das KMU Chatbots oder KI-generierte Inhalte veröffentlicht, bereiten Sie die Art.-50-Hinweise und die Kennzeichnung vor dem 2. August 2026 vor.

Schritt 6

FRIA und Protokolle bei Bedarf

Nur wenn das KMU öffentliche Stelle, öffentlicher Dienstleister, Bank oder Versicherer ist und Hochrisiko-Systeme einsetzt. FRIA dokumentieren, Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren.

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen rund um KI-VO und KMU

Was ist die KI-Verordnung und wie betrifft sie KMU in Deutschland?
Die «KI-Verordnung» ist die Verordnung (EU) 2024/1689, bekannt als EU AI Act. Sie gilt unmittelbar in Deutschland seit dem 1. August 2024 und tritt gestaffelt in Kraft: verbotene Praktiken (Art. 5) und KI-Kompetenz (Art. 4) ab dem 2. Februar 2025, GPAI-Pflichten ab dem 2. August 2025. Am 2. August 2026 erhält die Bundesnetzagentur ihre Durchsetzungsbefugnisse. Der Rahmen für Hochrisiko-Systeme wurde durch den Digital Omnibus verschoben: Anhang III ab dem 2. Dezember 2027, Anhang I ab dem 2. August 2028. Sie betrifft jedes KMU, das KI-Systeme einsetzt, anbietet oder vertreibt, unabhängig von der Branche.
Welche Pflichten hat ein deutsches KMU nach dem EU AI Act?
Ein KMU hat fünf Pflichtenkomplexe je nach Rolle und eingesetzten KI-Systemen. Art. 4: KI-Kompetenz des Personals fördern. Art. 5: keine verbotenen Praktiken einsetzen. Art. 26: bei Hochrisiko-Einsatz Anweisungen befolgen, Protokolle führen, menschliche Aufsicht. Art. 50: Nutzer informieren, KI-Inhalte kennzeichnen. Art. 27: FRIA bei Hochrisiko-Einsatz in sensiblen Sektoren.
Wir nutzen nur ChatGPT, gilt der AI Act trotzdem?
Ja. Der Einsatz von Cloud-KI-Assistenten (ChatGPT, Copilot, Gemini, Claude) löst mindestens zwei Pflichten aus: Bemühens-Pflicht zur Förderung der KI-Kompetenz des Personals (Art. 4) und, bei Chatbot-Einsatz gegenüber Kunden, Aufklärungs- und Kennzeichnungspflicht (Art. 50). Hinzu kommen DSGVO und BDSG: Daten in Public-Cloud-Assistenten können eine Drittlandsübermittlung darstellen und brauchen Rechtsgrundlage sowie AVV.
Welche Bußgelder drohen?
Art. 99 sieht drei Stufen vor: bis 35 Mio. Euro oder 7 % weltweiter Jahresumsatz bei Verstoß gegen Verbote (Art. 5); bis 15 Mio. Euro oder 3 % bei den übrigen Anbieter- und Betreiberpflichten (etwa Art. 16, 26, 50); bis 7,5 Mio. Euro oder 1 % bei falschen Auskünften. Für die KI-Kompetenz nach Art. 4 legt die Verordnung keine spezifische Geldbuße fest, die Sanktionen überlässt sie hier den Mitgliedstaaten. Art. 99.6 verpflichtet zur Gewichtung nach Größe und Umsatz bei KMU und Start-ups. Zuständig in Deutschland: Bundesnetzagentur.
Wann beginnt die aktive Aufsicht in Deutschland?
Verbote und KI-Kompetenz: seit 2. Februar 2025. GPAI: seit 2. August 2025. Durchsetzungsbefugnisse der BNetzA und Transparenzpflichten (Art. 50): 2. August 2026. Der Hochrisiko-Rahmen wurde durch den Digital Omnibus verschoben (formale Annahme ausstehend): Anhang III ab 2. Dezember 2027, Anhang I ab 2. August 2028.
Was bedeutet KI-Kompetenz nach Art. 4 und wie erfüllt man sie?
Art. 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber, Maßnahmen zu ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern. Nach dem Digital Omnibus vom 7. Mai 2026 ist die Vorgabe als Bemühens-Pflicht formuliert, nicht als Erfolgs-Pflicht; die Pflicht bleibt jedoch bestehen. Erfüllt mit einer dokumentierten Schulung zu Rechtsrahmen, Risiken, DSGVO-Anwendung, Transparenz und Verboten. Freshlab bietet eine schlüsselfertige Schulung für 20 Euro pro Teilnehmer mit Zertifikat und kryptographisch signiertem Dossier. Mehr unter Art. 4 KI-VO Schulung.
Welche KI-Praktiken sind für ein KMU verboten (Art. 5)?
Art. 5 verbietet auch KMU: Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildung (außer aus medizinischen oder sicherheitsrelevanten Gründen), biometrische Kategorisierung nach Rasse, Religion, sexueller Orientierung, Systeme, die Schwächen ausnutzen, unterschwellige Techniken, sowie biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum. Ein KMU mit HR-Software, die Emotionen per Video oder Sprache analysiert, verstößt seit Februar 2025 gegen Art. 5.
Welche Pflichten hat ein Betreiber nach Art. 26?
Beim Einsatz eines Hochrisiko-KI-Systems (Personal, Scoring, Versicherung, Bildung, kritische Infrastruktur, Justiz) verlangt Art. 26: Gebrauchsanweisung befolgen, menschliche Aufsicht kompetenten und entscheidungsbefugten Personen übertragen, Eingabedaten kontrollieren, Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren, schwerwiegende Vorfälle melden, natürliche Personen über KI-basierte Entscheidungen informieren. Im Arbeitskontext zusätzlich Information des Betriebsrats vor Inbetriebnahme (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).
Wann ist eine FRIA Pflicht?
Art. 27 verpflichtet Betreiber, die öffentliche Stellen, Erbringer öffentlicher Dienstleistungen oder Akteure in sensiblen Sektoren (Banken, Versicherungen) sind, zur FRIA vor Inbetriebnahme eines Hochrisiko-Systems. Die FRIA beschreibt Einsatzprozesse, Nutzungszeitraum, betroffene Personengruppen, Risiken für Grundrechte und Aufsichtsmaßnahmen. Das Ergebnis wird der Marktüberwachung mitgeteilt. Ein KMU als Dienstleister einer Behörde oder Bank kann verpflichtet sein, den Kunden bei dessen FRIA zu unterstützen.
Welche Transparenzpflichten gelten nach Art. 50?
Art. 50 sieht vier Anforderungen ab dem 2. August 2026 vor. Chatbots mit natürlichen Personen: klar erkennbarer KI-Hinweis. KI-generierte Inhalte (Bild, Audio, Video, signifikanter Text): maschinenlesbare Kennzeichnung und ggf. Nutzerhinweis. Deepfakes: ausdrückliche Kennzeichnung. Zulässige Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung: Information der exponierten Personen.
Wie passt lokale KI ohne Cloud-Anbindung zur AI-Act-Compliance?
Lokale KI (LLM on-premise) entbindet nicht von der Verordnung, vereinfacht aber mehrere Bausteine. DSGVO: keine zu rechtfertigende Drittlandsübermittlung. Art. 4: Schulung ist identisch. Art. 50: gilt für Chatbots in jedem Fall. Vorteile lokaler KI im Hinblick auf den AI Act: volle Nachvollziehbarkeit der Eingabedaten, lückenlose Protokolle unter eigener Kontrolle, keine Schatten-KI mit sensiblen Daten, BDSG-Konformität für besonders schützenswerte Daten. Mehr unter Lokale KI ohne Cloud-Anbindung.
Was gilt für GPAI-Modelle, die ein KMU einsetzt?
Die GPAI-Pflichten der Art. 53 ff. (technische Dokumentation, Urheberrechts-Compliance, Trainingsdaten-Zusammenfassung) treffen den Modellanbieter, nicht das KMU als Nutzer. Als Betreiber eines GPAI-basierten Tools (ChatGPT, Copilot, Mistral) gilt für Ihr KMU die normale Betreiberpflicht: Art. 4, Art. 50 und DSGVO. Wenn Ihr KMU ein GPAI-Modell in ein selbst vermarktetes Produkt integriert, übernimmt es Anbieterpflichten dafür.

Starten Sie mit der dringendsten Pflicht: der Art.-4-Schulung

Sie ist seit Februar 2025 anwendbar, hat die kürzeste Frist und ist gleichzeitig die dokumentarische Grundlage für die übrige Compliance. Eine dokumentierte Schulung mit signiertem Dossier deckt die Bemühens-Pflicht gegenüber BNetzA ab und senkt das Haftungsrisiko aus unsachgemäßer KI-Nutzung.