Der Digital Omnibus hat Artikel 4 der KI-Verordnung neu gefasst. Aus der Pflicht, KI-Kompetenz sicherzustellen, ist die Pflicht geworden, ihre Entwicklung zu unterstützen. Das haben wir an anderer Stelle im Detail auseinandergenommen. Hier geht es um eine Frage, die daneben liegt und in der Compliance-Diskussion praktisch nie vorkommt: Wo entsteht diese Kompetenz eigentlich?
Nicht in der Schulung. Die Schulung macht sie sichtbar und belegbar, das ist ihr Zweck und dafür ist sie nötig. Aber ein Vormittag im Seminarraum baut keine Urteilsfähigkeit auf, die vorher nicht da war. Wer heute einen Entwickler oder eine Sachbearbeiterin einstellt, stellt jemanden ein, dessen Umgang mit diesen Werkzeugen sich vor Jahren geformt hat, und zwar an Orten, für die kein Unternehmen zuständig ist.
Der Maßstab, den die Verordnung selbst anlegt
Es lohnt sich, genau zu lesen, was verlangt wird. Artikel 4 nennt die technischen Kenntnisse, die Erfahrung, die Aus- und Fortbildung und den Kontext, in dem die Systeme eingesetzt werden. Und Artikel 26 Absatz 2 verlangt für Hochrisiko-Systeme, dass die menschliche Aufsicht bei Personen liegt, die über die erforderliche Kompetenz, Ausbildung und Befugnis verfügen.
"Ausbildung" steht dort nicht zufällig neben "Kompetenz". Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Teil davon mitgebracht wird. Ein Betrieb kann Werkzeuge stellen, Regeln setzen und Wissen auffrischen. Ob jemand merkt, wenn eine plausible Antwort falsch ist, entscheidet sich früher.
Dieselbe Unterscheidung, zwei Orte
In Unternehmen führen wir regelmäßig dasselbe Gespräch. Es geht selten darum, ob KI benutzt werden darf, sondern fast immer darum, an welcher Stelle im Arbeitsablauf sie auftaucht. Wird sie vorher eingesetzt, um einen Sachverhalt zu durchdringen, Varianten zu prüfen, eine Struktur zu finden, dann steigt die Qualität und die Person bleibt auskunftsfähig. Wird sie hinterher eingesetzt, um eine leere Stelle zu füllen, entsteht ein Ergebnis, das niemand im Haus verteidigen kann, sobald jemand nachfragt.
Genau diese Unterscheidung entscheidet auch darüber, ob eine Sechzehnjährige an ihren Hausaufgaben etwas lernt. Wer sich ein Thema erklären lässt und dann selbst schreibt, versteht es. Wer sich den Text geben lässt, gibt etwas ab, das sich im Unterricht nicht halten lässt. Es ist dieselbe Regel, nur ohne Compliance-Vokabular.
Wir nennen das seit Jahren erschaffen statt konsumieren, und der Grund, warum die Formulierung trägt, ist ihre Unabhängigkeit vom Werkzeug. Sie überlebt jedes Modellupdate, weil sie nicht beschreibt, was die Maschine kann, sondern an welcher Stelle ein Mensch denkt.
Was in der Schule tatsächlich gilt, und was nicht
Hier wird es für alle interessant, die beruflich mit Regulierung zu tun haben, denn die Struktur ist dieselbe wie bei Artikel 4, nur eine Stufe weicher.
Wir haben es am 1. August 2026 an den Primärquellen geprüft. In Deutschland hat die Kultusministerkonferenz am 10. Oktober 2024 eine Handlungsempfehlung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen beschlossen. Sie richtet sich ausdrücklich an die Bildungsverwaltung und ist eine Empfehlung, keine Vorgabe. In Österreich formuliert das Bildungsministerium, die pädagogische Verantwortung bleibe klar bei der Lehrperson. In Spanien hat das Ministerium über das INTEF einen Leitfaden veröffentlicht, zuständig sind die Regionen und die Schulen.
Es gibt also in keinem der drei Länder eine landesweit verbindliche Regel dazu, ob ein Kind KI für Hausaufgaben benutzen darf. Wer das aus der Compliance-Perspektive liest, erkennt das Muster sofort: eine Empfehlung an die Verwaltung, ein weiter Ermessensspielraum darunter, und die eigentliche Entscheidung dort, wo sie am wenigsten dokumentiert wird. Es ist die Lage, die Artikel 4 vor dem Omnibus für Unternehmen hatte, nur ohne Marktüberwachungsbehörde am Ende.
Warum das ein betriebliches Thema ist
Drei Gründe, ohne pädagogisches Pathos.
Erstens die Einstellungsseite. Die Menschen, die in fünf Jahren Ihre Hochrisiko-Systeme beaufsichtigen sollen, sitzen jetzt in einer Klasse, in der niemand verbindlich geregelt hat, wann ein Werkzeug benutzt werden darf. Was sie dort an Gewohnheiten aufbauen, bringen sie mit.
Zweitens Ihre eigene Belegschaft. Die Erwachsenen, die Sie schulen, haben zu Hause Kinder und dieselbe Frage. Eine Schulung, die den Transfer nach Hause ausdrücklich zulässt, wird nachweislich besser angenommen als eine, die am Werkstor endet. Das ist keine Gefälligkeit, das ist der Unterschied zwischen Pflichtübung und Interesse.
Drittens die Nachweislage. Wenn Sie Ihre Maßnahmen nach Artikel 4 dokumentieren, ist der überzeugendste Beleg nicht die Teilnehmerliste, sondern eine erkennbare Haltung, die sich in Regeln, Beispielen und Materialien wiederfindet. Eine Organisation, die erklären kann, warum sie KI an einer bestimmten Stelle des Ablaufs einsetzt und an einer anderen nicht, hat eine Antwort. Eine, die nur einen Kurs gebucht hat, hat einen Beleg.
Wo das ausformuliert steht
Der Teil, der Familien und Schulen betrifft, gehört nicht auf eine B2B-Seite, deshalb steht er woanders. Die Methodik für den Schulkontext, dieselbe Unterscheidung didaktisch ausgearbeitet, liegt unter whileyoucreate.com/school. Die Fassung für zu Hause, ohne Fachsprache, steht unter KI in der Familie lernen. Beides ist frei zugänglich und braucht kein Buch.
Wer die Reihe dahinter sehen will, findet sie auf unserer Übersicht der KI-Bücher.
Für den betrieblichen Teil bleibt es bei dem, was Artikel 4 in seiner heutigen Fassung verlangt: Maßnahmen ergreifen und sie belegen können. Wie das aufgebaut wird, steht in unserer Schulung nach Art. 4 KI-VO, und was am 2. August 2026 wirklich gilt, haben wir getrennt aufgeschrieben.